Lauterbach: "Entscheiden Sie sich und dokumentieren Sie Ihre Entscheidung zur Organspende!“
Das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 seinen Betrieb schrittweise auf. Im ersten Schritt ist es möglich, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z.B. Personalausweis) zu hinterlegen. „Eine im Organspende-Register dokumentierte Entscheidung sorgt für Klarheit und Sicherheit“, so der Bundesgesundheitsminister.
*Preisvorteil und Ersparnis beziehen sich immer auf UVP [Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers] bzw. EAP [Gesetzlicher Verkaufspreis bei Abrechnung mit der Krankenkasse]