Digitalgesetze im Bundestag - „Heute starten wir die dringend benötigte Aufholjagd“
Die Bundesregierung hat die Entwürfe der beiden Digitalgesetze für eine bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen am 9. November 2023 in den Bundestag eingebracht. Die Gesetze kombinieren die notwendige Digitalisierung im Versorgungsalltag mit einer gemeinwohlorientierten Weiterverwendung von Gesundheitsdaten in der Forschung.
*Preisvorteil und Ersparnis beziehen sich immer auf UVP [Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers] bzw. EAP [Gesetzlicher Verkaufspreis bei Abrechnung mit der Krankenkasse]